Haupinhalt

Mieterwechsel

Vermieter sind verpflichtet, Wechsel innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Aktionen

Bemerkung

Vermieter sind verpflichtet, Mieterwechsel der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Verfahren

Der Einwohnerdienst kontrolliert, ob diese Personen sich an- bzw. abgemeldet haben.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

Bemerkung

Vermieter sind verpflichtet, Mieterwechsel innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Verfahren

Der Einwohnerdienst kontrolliert, ob sich diese Person an- bzw. abgemeldet haben.

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