Haupinhalt

Neuer Pass

Personen, die die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, haben Anspruch auf Ausstellung eines Schweizer Passes, sofern kein Verweigerungs- oder Entzugsgrund vorliegt. Man darf insgesamt nur einen Schweizer Pass besitzen.
Ab dem 1.3.2010 werden nur noch neue Schweizer Pässe (Pass 10) ausgestellt.


Neuen Pass bestellen

Am 1. März 2010 ist auf Bundesebene das neue Ausweisgesetz und die Ausweisverordnung in Kraft getreten. Der neue Schweizer Pass (Pass 10) wird einen Chip enthalten, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Zudem ist vom Regierungsrat eine Änderung der Vollziehungsverordnung ebenfalls auf den 1. März 2010 in Kraft gesetzt worden.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner hat die Einführung des biometrischen Passes folgende Auswirkung:

. Biometrische Pässe und Kombiangebote (Pass und Identitätskarte müssen ausschliesslich beim Passamt des Kantons beantragt werden. Es erfolgt keine Antragstellung mehr via Gemeinde.

. Die Indentitätskarte wird auch in Zukunft ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau weiterhin bei den Gemeinden (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.

Sie müssen persönlich erscheinen und benötigen ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate) in guter Qualität. Bei der Anmeldung müssen Sie sich ausserdem mittels amtlichem Dokument (Identitätskarte, alter Pass, Führerausweis, Niederlassungsausweis, ...) über Ihre Identität ausweisen. Minderjährige und Entmündigte bedürfen für den Antrag der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Die Gemeindeverwaltung leitet Ihren Antrag weiter ans kantonale Passbüro. Die Gebühr richtet sich nach kantonalem Recht.

Passausstellung im Eilverfahren

In dringenden Fällen können Pässe im Eilverfahren ausgestellt werden. Dabei ist ein Aufpreis zu entrichten. Die Gemeindeverwaltung erteilt Ihnen dazu gerne weitere Auskünfte.

Passausstellung im Ausland

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Ausland wohnhaft sind, bestellen den Pass bei der zuständigen schweizerischen konsularischen Vertretung (Konsularkreis Ihres Wohnortes).
Name Verantwortlich Telefon