Haupinhalt

Handlungsfähigkeitszeugnis

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig.

Sie können ein Handlungsfähigkeitszeugnis direkt beim Familiengericht Zurzach beziehen.

Familiengericht Zurzach
Hauptstrasse 40
5330 Bad Zurzach
Tel.: 056 269 74 20
Fax: 056 269 74 39
familiengericht.zurzach@ag.ch