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Quellwasserfassung

23. April 2025

Die beiden für die kommunale Trink- und Brauchwasserversorgung genutzten Quellwasserfassungen liegen teilweise im Kanton Aargau und teilweise im Kanton Zürich (Sandbuck) bzw. vollständig im Kanton Zürich (Rüebisberg). Da die bisherigen Schutzzonen vor längerer Zeit ausgeschieden wurden, mussten diese durch ein Fachbüro überprüft und angepasst werden. Die neu dimensionierten Schutzzonen wurden von den kantonalen Fachstellen (AfU und AWEL) geprüft und genehmigt. Die beiden neuen Schutzzonenreglemente und -pläne vom 1. Dezember 2023 sind per 13. Dezember 2024 und 3. Februar 2025 rechtskräftig geworden.