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Zivilschutz Der Verband erfüllt für seine Mitgliedergemeinden die nach der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung erforderlichen Aufgaben im Bevölkerungsschutz, speziell für die Zivilschutzorganisation (ZSO) und das Regionale Führungsorgan (RFO). Er stellt insbesondere die notwendigen Organisationen auf und beschafft das gemeinsame Material und stellt die Einrichtungen zur Verfügung. Koordinaten des Bevölkerungsschutzverband Zurzibiet: Bevölkerungsschutz Zurzibiet Schulweg 1 CH-5316 Leuggern Tel. +41 56 268 60 57 zso@bevs-zurzibiet.ch www.bevs-zurzibiet.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Notfalltreffpunkt (NTP) Fisibach: Chilewis, Bachweg 10 Die Notfalltreffpunkte dienen der Bevölkerung als erste Anlaufstelle bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen. An den Notfalltreffpunkten erhält die Bevölkerung im Ereignisfall Informationen über die aktuelle Lage. der Gemeinde im Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Zu welchem Zeitpunkt die Notfalltreffpunkte in Betrieb sind, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Ein Notfalltreffpunkt hat folgende Aufgaben zu bewältigen:
Die Notfalltreffpunkte werden bei Bedarf kurzfristig besetzt und sind im Ereignisfall täglich während 24 Stunden im Betrieb. Bitte beachten Sie Radiodurchsagen oder Meldungen von AlertswissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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| Infoblatt_Notfalltreffpunkt.pdf (PDF, 12.62 MB) |
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