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Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Zurzach

Betreuung aller Personen mit einer Beistandschaft, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Zurzach, Familiengericht, zugewiesen werden.

  • Unterstützung in administrativen und finanziellen Belangen
  • Vertretung bei Prozessen und Erbschaftsangelegenheiten
  • Unterstützung in schwierigen Familiensituationen von Eltern und Kindern
  • Besuchsrechtsregelungen
  • Vaterschaftsverfahren mit Festsetzung der Kindesalimente

Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst arbeitet mit anderen sozialen Institutionen im Bezirk und darüber hinaus eng zusammen.

 

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Zurzach
Weierstrasse 6
5313 Klingnau
Tel. 056 265 10 75
info@gsbz.ch

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:30 – 11:30 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag: 14:00 – 16:30 Uhr Dienstag- und Freitagnachmittag: geschlossen