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Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk Zurzach
Betreuung aller Personen mit einer Beistandschaft, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Zurzach, Familiengericht, zugewiesen werden.
- Unterstützung in administrativen und finanziellen Belangen
- Vertretung bei Prozessen und Erbschaftsangelegenheiten
- Unterstützung in schwierigen Familiensituationen von Eltern und Kindern
- Besuchsrechtsregelungen
- Vaterschaftsverfahren mit Festsetzung der Kindesalimente
Der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst arbeitet mit anderen sozialen Institutionen im Bezirk und darüber hinaus eng zusammen.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst Bezirk ZurzachWeierstrasse 6
5313 Klingnau
Tel. 056 265 10 75
info@gsbz.ch
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