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28.03.2024 23:07:40


Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit,
witterungsbedingten Arbeitsausfällen.

Wer ist versichert?
Wer in der Schweiz eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist gegen Arbeitslosigkeit
versichert. Selbstständigerwerbende sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Arbeitnehmenden sowie jene Personen, die für
schweizerische Firmen im Ausland tätig sind und von der Schweiz aus entlöhnt werden.

Beiträge
Der für die Beiträge AHV/IV/EO massgebende Lohn gilt auch für die ALV. Bis zu einem Jahreseinkommen von 106'800 Franken werden 3% des Lohnes (von 106'800-267'000 Franken: 2%) je zur Hälfte vom
Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt.

Leistungen der ALV
Um Leistungen von der ALV zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die
Arbeitslosenentschädigung beträgt 70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes. Unabhängig von Alter,
Ausbildungs- und Unterhaltspflichten beträgt der Anspruch zwischen 75 bis maximal 520 Taggelder.
Zusätzlich gibt es Leistungen für Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Anmeldung RAV
zuständig: Gemeindekanzlei
Weiterführende Informationen beim Kanton:
http://www.ag.ch/awa/de/pub/angebote/rav.php
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