https://www.fisibach.ch/de/verwaltung/lebenslagen/?lebensthema_id=5132
24.04.2024 03:05:51


Schiesspflicht

Die Schiesspflicht dauert bis zum 40. Altersjahr. Man kann aus verschiedenen Gründen von der Schiesspflicht befreit werden. Die Schiesspflicht muss in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden.
zur Übersicht