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24.04.2024 13:13:03
AHV-Zweigstelle: Gemeinde | |
AHV Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte Personen sowie eine für Hinterlassene (Witten, Wittwer und Waisen) Beiträge Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt 8.4%. 4.2% des Lohnes wird der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer für die AHV abgezogen, 4.2% des Lohnes zahlt der Arbeitgeber. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der Rente. Altersrenten Altersrenten erhalten Frauen ab 64 Jahren, Männer ab 65 Jahren. Die Minimalrente beträgt zur Zeit Fr. 1030.- pro Monat, die Maximalrente Fr. 2060.-. Die Höhe der Rente hängt von den geleisteten Beiträgen ab. Hinterlassenenrenten Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Hilflosenentschädigungen ausgerichtet. Ausgleichskassen Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre eingetragen sind. Die Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie auf der AHV-Website. | |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
zugehörige Dienstleistungen: | AHV-Altersrente Invaliden-Rente Selbständigkeit |
zuständig: | Gemeindezweigstelle SVA |
Weiterführende Informationen beim Kanton: | |
http://www.sva-ag.ch |
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