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Handlungsfähigkeitszeugnis
Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Als erstinstanzliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist das Familiengericht als Abteilung des Bezirksgerichts zuständig. Sie können ein Handlungsfähigkeitszeugnis direkt beim Familiengericht Zurzach beziehen. Familiengericht Zurzach Hauptstrasse 40 5330 Bad Zurzach Tel.: 056 269 74 20 Fax: 056 269 74 39 familiengericht.zurzach@ag.ch
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