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Steuerauskünfte

Zuständige Abteilung: Steueramt

Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Auf dem von uns ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt. Die Steuerausweise sind Kostenpflichtig und können nur schriftlich oder persönlich an unserem Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

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