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Adress- und Personenauskünfte

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste

Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Dazu ist das Formular via Smart Service Portal auszufüllen.

Preis: 20.--


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