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Hundesteuer / Hundegesetz

Verantwortlich: Gasser, Fabienne

Hunde


HUNDESTEUER

Gesetzliche Grundlage: Die Gemeinden erheben gemäss § 2 Abs. 2 HuG die jährliche Hundesteuer. Diese kostet CHF 120.00 pro Hund und wird jeweils im Mai mit Rechnung erhoben.
Gemäss § 21 Hundeverordnung (HuV) ist die Hundetaxe wie folgt einheitlich geregelt:

  • Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe zu entrichten. Für Hunde aus eigener Zucht gilt dies ab dem sechsten Lebensmonat.
  • Die Hundetaxe wird jährlich im Mai erhoben.
  • Für die nach dem 31. Oktober bis zum 30. April taxpflichtig werdenden Hunde ist die Hälfte der Hundetaxe zu entrichten.
  • Personen, welche die Hundetaxe entrichtet und die Hundehaltung zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober aufgegeben und dies fristgerecht (innert 10 Tagen) gemeldet haben, wird auf Antrag die Hälfte der Hundetaxe zurückerstattet.
  • Wer nach Bezahlung der Hundetaxe einen Hund ersetzt oder innerkantonal seine Wohnsitzgemeinde ändert, hat für das laufende Jahr keine weitere Abgabe zu entrichten.

Von der jährlichen Hundesteuer befreit sind:
Sanitäts-, Lawinen-, Katastrophen-. und Flächensuchhunde. Blindenhunde, Behindertenhunde, Schweisshunde, Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden. (Hunde von Angehörigen privater Sicherheitsdienste sind NICHT von der Hundetaxe befreit!)

HUNDEGESETZ  (gültig ab dem 1. Mai 2012)

Pflichten der Hundehalter(innen) gegenüber der Gemeinden
Die Gemeinden führen gemäss § 2 Abs. 2 Hundegesetz (HuG) die Hundekontrolle durch. Sie sind verpflichtet zu überprüfen, ob die gemeldeten Hunde über einen Mikrochip verfügen und bei Amicus registriert sind. Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) sind durch den Hundehalter der Einwohnerdienste zu melden und in der Datenbank der Amicus (www.amicus.ch) innert 10 Tagen nachzuführen. Mit der Anmeldung des Hundes ist der Gemeindeverwaltung eine Kopie des Heimtierausweises vorzulegen.

Einwohner die zum ersten Mal einen Hund halten, können sich via Smart Service Portal als Hundehalter registrieren


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