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Ergänzungsleistung

Zuständige Abteilung: Gemeindezweigstelle SVA

Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe.

Wir stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung und können Ihnen auch die aktuellen Merkblätter und Formulare abgeben.

Wenn Ihnen das Ausfüllen der Anmeldeformulare Mühe bereitet, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.

EL-Anmeldungen müssen in jedem Fall von der Gemeindezweigstelle kontrolliert und visiert werden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter http://www.sva-ag.ch .

Für eine provisorische Berechnung Ihres Anspruches steht Ihnen auch eine kostenlose Dienstleistung der Pro Senectute zur Verfügung http://www.pro-senectute.ch/eld .

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