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02.10.2023 12:58:44
Möchten Sie Ihre Steuerrechnung oder eine andere Rechnung innerhalb der ordentlichen Zahlungsfrist mittels Ratenzahlungen begleichen?
Wichtiger Hinweis:
Für Ratenzahlungswünsche über das Fälligkeitsdatum hinaus bitten wir Sie, mit uns persönlich Kontakt aufzunehmen. Bei begründeten Gesuchen können wir mit Ihnen einen persönlichen Ratenplan ausarbeiten.
Stundungsgesuch Steuern
Für die Erstreckung der Zahlungsfrist für die Staats- und Gemeindesteuern um mehr als zwei Monate ist das Stundungsgesuch des Kantons Aargau zwingend auszufüllen und einzureichen.
Preis: gratis
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