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Anerkennung
Erforderliche Urkunden bei Schweizer Bürgern:
- Personenstandsausweis oder Familienschein des Anerkennenden sowie der Mutter, ausgestellt vom Zivilstandsamt des Heimatortes, nicht Älter als 6 Monate
- Geburtsschein des Kindes (sofern bereits geboren), neu ausgestellt vom Zivilstandsamt des Geburtsortes
- evtl. Wohnsitzbescheinigungen der Eltern
Erforderliche Urkunden bei ausländischen Staatsangehörigen:
Das Regionale Zivilstandsamt Zurzach erteilt Ihnen im Einzelfall gerne die gewünschten Auskünfte.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Regionales Zivilstandsamt Zurzach | 056 269 71 80 | zivilstandsamt@zurzach.ch |