Heimatschein
Jeder Schweizer Bürger muss bei Erreichung der Volljährigkeit einen Heimatschein an seinem Bürgerort beantragen. Der Heimatschein wird auf den Einwohnerdiensten des Wohnortes gegen einen Meldebestätigung deponiert. Bei Abmeldung ins Ausland wird der Heimatschein dem Ausreisenden abgegeben.