Adress- und Personenauskünfte
Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Dazu ist ein schriftliches Gesuch mit einem Interessennachweis bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Preis: 20.--