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Abmeldung

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter oder über eUmzug abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  •  Meldebestätigung

Besitzen Sie eine andere Staatsbürgerschaft so bringen Sie sämtliche Ausländerausweise zur Einwohnerkontrolle.

Planen Sie den Wegzug ins Ausland? Dann kommen Sie bitte persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und beachten bitte zusätzlich:

  •  Abmeldung bei den Einwohnerdiensten (1 Monat vor Ausreise)
  •  frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)

 

Preis: gratis


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