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Gemeindezweigstelle SVA Die Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) ist ein Teil der Organisation für die Durchführung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie anderer Sozialversicherungsbereiche. Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen bleiben immer die Ausgleichskassen bzw. die IV-Stellen zuständig. Weiter ist die Gemeindezweigstelle zuständig für die Entgegennahme der Krankenkassenprämien-verbilligungsanträge. Hier finden Sie Informationen zur AHV/IV/EL: http://www.sva-ag.ch
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