Haupinhalt

Bestattungsamt

Ein Todesfall - was nun?
Wer denkt schon gerne an den Tod und seine Folgen?

Vielleicht herrscht deshalb oftmals eine gewisse Ratlosigkeit bei Angehörigen und Hinterbliebenen, wenn es darum geht, die nötigen Vorkehrungen für die Bestattung zu treffen. Nachstehend zeigen wir Ihnen in Stichworten auf, was vor allem im Verkehr mit den Amtsstellen der Reihe nach erledigt werden muss.

Wenn jemand in Fisibach verstorben ist, stellt der beigezogene Arzt (Hausarzt/Unfallarzt/Spitalarzt) die ärztliche Todesbescheinigung aus. 

Kontaktaufnahme mit der Gemeindekanzlei Fisibach
Dabei sind mitzubringen:
a) die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, falls zu Hause verstorben
b) der Schriftenempfangsschein und das Familienbüchlein, falls vorhanden

Ist der Tod nicht in Fisibach erfolgt, z.B. in einem Spital, ist die ärztliche Todesbescheinigung nicht erforderlich.

Zur Anzeige des Todes auf der Gemeindekanzlei ist verpflichtet:

- der Ehegatte oder 
- die Kinder, Schwiegersöhne oder -töchter oder 
- die dem Verstorbenen nächstverwandte, ortsansässige Person oder 
- die Verwaltung des Heimes, der Klinik oder des Spitals


Die Gemeindekanzlei hat folgende Fragen an Sie:

- Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden? 
- Organisation Kremation, wer holt wann die Urne ab? 
- Wo erfolgt die Beisetzung? 
- Wenn Beisetzung in Kaiserstuhl: Beisetzung in ein Urnenreihengrab, in ein bereits bestehendes Grab oder in das Gemeinschaftsgrab? 
- Wer ist Erbenvertreter (Kontaktadresse für die Gemeindeverwaltung/Steueramt)? 
- Ist die Einsargung erfolgt? Kann die Überführung stattfinden? (falls zu Hause gestorben)


Die Gemeindekanzlei trifft nach Absprache mit Ihnen folgende Anordnungen:

- Sie veranlasst das Einsargen, den Leichentransport, die Kremation und/oder die Aufbahrung im Friedhofgebäude. 
- Sie macht Mitteilungen an die beteiligten Amtsstellen in der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste, Gemeindezweigstelle SVA, Steueramt, evtl. Sektionschef/Zivilschutzstelle).


Was bleibt für Sie zu erledigen nach der Vorsprache auf der Gemeindekanzlei?

- Möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarrer. 
- Bestellung des Grabkreuzes (Schreinerei Peter Klaus, Leibstadt) 
- Falls es eine Erdbestattung in Kaiserstuhl gibt, müssen 4 Sargträger bestimmt werden. 
- Erledigung privater Aufgaben, wie z.B.: 
- Druckauftrag für Leidzirkulare, Adressierung der Couverts 
- Aufgabe von Todesanzeige in Zeitung
- evtl. Bestellung des Leidmahls 
- evtl. Benachrichtigung Arbeitgeber, Versicherung, usw.
- bei Rentenempfängern, Meldung an AHV-Kasse (Zahlstelle), Pensionskasse

Fristen

- Ein Todesfall ist innert zwei Tagen der Gemeindekanzlei Fisibach zu melden. 

Dringende Meldungen an die Gemeindekanzlei (Todesfälle) ausserhalb der Bürozeiten können unter Tel. 043 433 10 88 erfolgen.


Für weiter Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Bestattungsamt
Dorfstrasse 12
5467 Fisibach
Tel. 043 433 10 88
gemeinde@fisibach.ch

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