Haupinhalt

Einbürgerungsverfahren

Einbürgerungsverfahren für ausländische Staatsangehörige

Bei der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern gibt es zwei Verfahren:

Die erleichterte Einbürgerung gilt für Personen, die

  • mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, der oder die bereits zur Zeit der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besass;
  • zur dritten Ausländergeneration gehören und in der Schweiz geboren sind;
  • Kind eines Schweizer Vaters und einer ausländischen Mutter sind, die nicht miteinander verheiratet sind;
  • eine Schweizer Mutter haben und das Schweizer Bürgerrecht nicht bei der Geburt erworben haben.

Für die anderen Personen gilt das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Folgende Voraussetzungen müssen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllt sein:

  • Sie besitzen die Niederlassungsbewilligung (C).
  • Sie müssen während insgesamt 12 Jahren in der Schweiz gewohnt haben, davon 5 Jahre im Kanton Aargau sowie seit 3 Jahre in der Gemeinde Fisibach wohnhaft.
  • Sie müssen mit der schweizerischen Lebens- und Sprachgewohnheiten vertraut sein.
  • Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Sie müssen die schweizerische Rechtsordnung beachten - In Ihrem Strafregister dürfen keine und im Betreibungsregister nur geringfügige Einträge bestehen.

Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau.

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