Haupinhalt

AHV-Altersrente

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, welche das ordentliche Rentenalter erreicht haben.

Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am 1. Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.

Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei der Sie zuletzt AHV-Beiträge einbezahlt haben. Das entsprechende Formular können Sie bei unserer Gemeindezweigstelle beziehen. Wenn Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.

Verheiratete Personen, deren Ehegatten bereits rentenberechtigt sind, werden in der Regel direkt von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse benachrichtigt. Es muss kein Antrag mehr ausgefüllt werden. Personen, welche bereits eine IV-Rente beziehen, können zuwarten, bis von der Ausgleichskasse das Anmeldeformular eintrifft.

Wir stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung und können Ihnen auch die aktuellen Merkblätter und Formulare abgeben. Wenn Ihnen das Ausfüllen der Anmeldeformulare Mühe bereitet, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter http://www.sva-ag.ch
Unter der gleichen Adresse können auch Merkblätter heruntergeladen werden