Haupinhalt

Bildung


Herzlich Willkommen auf der Startseite Bildung. Hier erfahren Sie alles rund um die schulische Ausbildung und die zusätzlichen Angebote außerschulischer Förderungen.

Die folgende Übersicht zu den einzelnen Behörden und Funktionen soll dabei helfen, sich in der Schulwelt und in weiterführenden Links besser zu Recht zu finden.

  • Die rechtliche Grundlage bildet das Schulgesetz und die kantonalen Lehrpläne. Ausführendes Organ im Kanton Aargau ist der Regierungsrat. Der Ressortinhaber Bildung ist Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport.

  • Dem Gemeinderat ist die abschließende Entscheidungskompetenz in Investitions- und Finanzplanungsfragen zugewiesen. Weiter ist er für Bauten und Unterhalt der Schulanlage verantwortlich. Bei einem Schulverband bilden die Ressortinhaber den Schulvorstand.

  • Die Schulpflege als eigenständige, dem Gemeinderat gleichgestellte, lokal gewählte Behörde ist oberste Führungsbehörde über die örtliche Schule. Ihre Funktion ist die strategische Führung.

  • Die Schulleitung ist im Auftrag der Schulpflege für die pädagogische, personelle und organisatorische Führung verantwortlich. Sie setzt die mit der Schulpflege vereinbarten Ziele um und führt das schulinterne Qualitätsmanagement.

  • Der Kindergarten dauert 2 Jahre. Kinder, die bis zum 30. April 4 Jahre alt geworden sind, treten im August im 5. Altersjahr in den Kindergarten ein. Danach folgt die Primarschule, welche 6 Jahre dauert. Nach der 6. Klasse folgt je nach Leistung (Real-, Sekundar-, Bezirksschule) die Oberstufe. Diese dauert 3 Jahre. Nach der 3. Bezirksschulklasse kann man bei guter Leistung an der Kantonsschule weiter studieren. Das Gymnasium heißt im Kanton Aargau Kantonsschule.